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   VG Freiburg, 09.01.2006 - 4 K 2231/05   

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VG Freiburg, 09.01.2006 - 4 K 2231/05 (https://dejure.org/2006,17573)
VG Freiburg, Entscheidung vom 09.01.2006 - 4 K 2231/05 (https://dejure.org/2006,17573)
VG Freiburg, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 4 K 2231/05 (https://dejure.org/2006,17573)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Polizeiliche Beschlagnahme rechtswidrig genutzter Wohnwagen; "Wagenburg"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung eines besonderen Vollzugsinteresses; Anordnung des sofortigen Vollzuges bei drohender Besetzung fremder Grundstücke; Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme eines Fahrzeugs bei dadurch verursachter Obdachlosigkeit; Gefahr der öffentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    "Schattenparker": Beschlagnahme bleibt vorläufig aufrecht erhalten

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    "Schattenparker": Beschlagnahme bleibt vorläufig aufrecht erhalten

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VG Freiburg, 09.01.2006 - 4 K 2231/05
    Art. 13 GG schützt nicht das Besitzrecht an einer Wohnung, sondern allein deren Privatheit (BVerfG, Beschl. v. 26.05.1993, BVerfGE 89, 1 [12]; Hermes, in Dreier: Grundgesetz-Kommentar, 2. Aufl. 2004, Art. 13 RdNrn. 13, 108 und 116 m.w.N.).

    Etwas Anderes gilt nur dann, wenn diese Maßnahmen (wie in dem vom BVerfG im Beschl. v. 26.05.1993, a.a.O., entschiedenen Fall) mit einem Eindringen in die Privatsphäre verbunden sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2004 - 10 S 2182/04

    Es besteht kein Gebot der Gleichbehandlung der Rauschdrogen beim

    Auszug aus VG Freiburg, 09.01.2006 - 4 K 2231/05
    Ob diese Erwägungen der Behörde inhaltlich zutreffen und die Anordnung der sofortigen Vollziehung tragen, ist für die Einhaltung des formellen Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht von entscheidender Bedeutung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2004, VBlBW 2005, 279, v. 09.08.1994, NVwZ-RR 1995, 174, und v. 19.07.1991, NJW 1991, 2366; OVG Berlin, Beschl. v. 15.07.2002, GewArch 2003, 295; Beschl. der Kammer v. 12.10.2005 - A 4 K 1553/05 - m.w.N.; Eyermann/Schmidt, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 80 RdNr. 43), solange sich die Begründung, was hier nicht der Fall ist, nicht in pauschalen, nichtssagenden formelhaften Wendungen erschöpft (vgl. hierzu Beschl. der Kammer v. 08.07.2002, NVwZ-RR 2003, 113).

    Die Kammer nimmt im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO materiell-rechtlich demgegenüber eine eigene Abwägung der Interessen, auch des besonderen Vollzugsinteresses, vor (siehe unter 2.2) und ist nicht auf die bloße Überprüfung der von der Behörde getroffenen Entscheidung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO beschränkt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2004, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1767/94

    Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflichten des Prozeßbevollmächtigten; Antragsgegner

    Auszug aus VG Freiburg, 09.01.2006 - 4 K 2231/05
    Ob diese Erwägungen der Behörde inhaltlich zutreffen und die Anordnung der sofortigen Vollziehung tragen, ist für die Einhaltung des formellen Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht von entscheidender Bedeutung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2004, VBlBW 2005, 279, v. 09.08.1994, NVwZ-RR 1995, 174, und v. 19.07.1991, NJW 1991, 2366; OVG Berlin, Beschl. v. 15.07.2002, GewArch 2003, 295; Beschl. der Kammer v. 12.10.2005 - A 4 K 1553/05 - m.w.N.; Eyermann/Schmidt, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 80 RdNr. 43), solange sich die Begründung, was hier nicht der Fall ist, nicht in pauschalen, nichtssagenden formelhaften Wendungen erschöpft (vgl. hierzu Beschl. der Kammer v. 08.07.2002, NVwZ-RR 2003, 113).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1997 - 1 S 2446/96

    Beschlagnahme von Bauwagen und Wohnwagen wegen Störung der öffentlichen

    Auszug aus VG Freiburg, 09.01.2006 - 4 K 2231/05
    Dieses Verhalten stellt ohne Weiteres eine Störung der öffentlichen Sicherheit im Sinne von § 33 Abs. 1 PolG dar (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.04.1997, VBlBW 1997, 349).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1991 - 9 S 1227/91

    Anordnung über das Ruhen ärztlicher Approbation wegen Betäubungsmittelmißbrauch -

    Auszug aus VG Freiburg, 09.01.2006 - 4 K 2231/05
    Ob diese Erwägungen der Behörde inhaltlich zutreffen und die Anordnung der sofortigen Vollziehung tragen, ist für die Einhaltung des formellen Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht von entscheidender Bedeutung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2004, VBlBW 2005, 279, v. 09.08.1994, NVwZ-RR 1995, 174, und v. 19.07.1991, NJW 1991, 2366; OVG Berlin, Beschl. v. 15.07.2002, GewArch 2003, 295; Beschl. der Kammer v. 12.10.2005 - A 4 K 1553/05 - m.w.N.; Eyermann/Schmidt, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 80 RdNr. 43), solange sich die Begründung, was hier nicht der Fall ist, nicht in pauschalen, nichtssagenden formelhaften Wendungen erschöpft (vgl. hierzu Beschl. der Kammer v. 08.07.2002, NVwZ-RR 2003, 113).
  • OVG Berlin, 17.07.2002 - 1 SN 36.00

    Der Begriff "Glücksspiel(monopol)" und die Einheit der Rechtsordnung

    Auszug aus VG Freiburg, 09.01.2006 - 4 K 2231/05
    Ob diese Erwägungen der Behörde inhaltlich zutreffen und die Anordnung der sofortigen Vollziehung tragen, ist für die Einhaltung des formellen Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht von entscheidender Bedeutung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2004, VBlBW 2005, 279, v. 09.08.1994, NVwZ-RR 1995, 174, und v. 19.07.1991, NJW 1991, 2366; OVG Berlin, Beschl. v. 15.07.2002, GewArch 2003, 295; Beschl. der Kammer v. 12.10.2005 - A 4 K 1553/05 - m.w.N.; Eyermann/Schmidt, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 80 RdNr. 43), solange sich die Begründung, was hier nicht der Fall ist, nicht in pauschalen, nichtssagenden formelhaften Wendungen erschöpft (vgl. hierzu Beschl. der Kammer v. 08.07.2002, NVwZ-RR 2003, 113).
  • VG Freiburg, 08.07.2002 - 4 K 251/02

    Apotheke; Notdienstregelung; Sofortvollzug; Begründung; Interessenabwägung

    Auszug aus VG Freiburg, 09.01.2006 - 4 K 2231/05
    Ob diese Erwägungen der Behörde inhaltlich zutreffen und die Anordnung der sofortigen Vollziehung tragen, ist für die Einhaltung des formellen Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht von entscheidender Bedeutung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2004, VBlBW 2005, 279, v. 09.08.1994, NVwZ-RR 1995, 174, und v. 19.07.1991, NJW 1991, 2366; OVG Berlin, Beschl. v. 15.07.2002, GewArch 2003, 295; Beschl. der Kammer v. 12.10.2005 - A 4 K 1553/05 - m.w.N.; Eyermann/Schmidt, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 80 RdNr. 43), solange sich die Begründung, was hier nicht der Fall ist, nicht in pauschalen, nichtssagenden formelhaften Wendungen erschöpft (vgl. hierzu Beschl. der Kammer v. 08.07.2002, NVwZ-RR 2003, 113).
  • OLG Schleswig, 15.06.2020 - I OLG 209/19

    Aufstellen und Benutzen eines Wohnmobils zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen

    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass das Aufstellen und Benutzen eines Wohnmobils zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen Parkplatz regelmäßig der (öffentlich-rechtlichen) Widmung dieser Flächen zu Zwecken des Straßenverkehrs und dem daraus folgenden straßenrechtlichen Gemeingebrauch widerspricht und deshalb eine - ohne die erforderliche Erlaubnis - unzulässige Sondernutzung darstellt (siehe nur Senatsbeschluss vom 17. Juli 2002 - 1 SsOWi 33/02 -, juris; VG Freiburg, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 4 K 2231/05 -, juris; VG Hannover, Beschluss vom 01. Oktober 2019 - 7 B 4377/19 -, juris).
  • VG Freiburg, 07.05.2009 - 4 K 337/07

    Schattenparker

    Denn das ortsfeste Aufstellen von Wohnwagen oder anderen Fahrzeugen zur dauerhaften Wohnnutzung stellt eine baugenehmigungspflichtige Nutzung dar ( Dürr, Baurecht, 11. Aufl. 2004, RdNr. 80 m.w.N.; Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg , Stand: Febr. 2008, § 2 RdNm. 12. ff. m.w.N.; Urteil der Kammer vom 28.04.1998 - 4 K 682/97 - Beschlüsse der Kammer vom 09.01.2006 - 4 K 2231/05 und 4 K 2232/05 - ), für die dem Kläger ebenso wenig wie anderen Angehörigen der Gruppe der "Schattenparker" jemals eine Genehmigung erteilt worden ist.

    Im vorliegenden Fall war die Beschlagnahme des Fahrzeugs des Klägers jedoch nicht mit einem Eindringen in den Wohnraum des Klägers, das heißt in das Fahrzeuginnere, verbunden ( vgl. hierzu Beschlüsse der Kammer vom 09.01.2006, a.a.O. ).

    Ob bei dieser Vollstreckung Rechtsfehler begangen wurden (wofür es im Übrigen keine ernstlichen Anhaltspunkte gibt, vgl. Beschlüsse der Kammer vom 09.01.2006, a.a.O. ), kann deshalb hier dahingestellt bleiben, denn sie würden die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme, auf die es hier im Rahmen von§ 3 Abs. 1 Satz und Abs. 3 DVO PolG allein ankommt, nicht berühren.

  • VG Hannover, 01.10.2019 - 7 B 4377/19

    Androhung; Beseitigung; Ersatzvornahme; Little Home; Mini-Haus; Obdachlose;

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass bereits das Übernachten in einem Wohnanhänger bzw. einem Wohnmobil am Straßenrand außerhalb von zugelassenen Abstellplätzen oder Campingplätzen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellt (vgl. etwa Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 17. Juli 2002 - 1 SsOWI 33/02 -, juris, erster Leitsatz; VG Freiburg, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 4 K 2231/05 -, juris, Rn. 10; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2007 - L 19 B 1700/07 AS ER -, juris, Rn. 5; BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 79/09 R -, Rn. 10 m.w.N., das Gericht kommt aber zu dem Ergebnis, dass auch ein Wohnmobil eine Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II sein könne, auch wenn es eine straßenrechtliche Sondernutzung darstelle; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflage 2010, § 6 Rn. 295).

    Selbst wenn die Entfernung des Mini-Hauses einen Eingriff in Art. 13 Abs. 1 GG darstellen würde (dies verneinend etwa VG Freiburg [Breisgau], Beschluss vom 9. Januar 2006 - 4 K 2231/05 -, juris, Rn. 17 f.), so wäre dieser gerechtfertigt.

  • VG Freiburg, 16.01.2015 - 6 K 69/15

    Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Sicherstellung von Waffen und Sprengstoff

    Danach kann die Vollstreckungsgläubigerin als Ortspolizeibehörde eine Beschlagnahme einer Sache, d.h. eine Verpflichtung zur Herausgabe derselben, anordnen, wenn dies zur Beseitigung einer bereits eingetretenen Störung der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist (siehe im Einzelnen zu den Voraussetzungen einer polizeilichen Beschlagnahmeanordnung VG Freiburg, B. v. 9.12.2006 - 4 K 2231/05 -, Rdnrn. 7 - 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - L 19 B 1700/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - auf öffentlichen Straßen ohne Erlaubnis

    Eine Leistungsgewährung wäre bereits im Hinblick auf die Einheit der Rechtsordnung verfehlt, weil öffentliche Mittel anderenfalls zur Förderung und Aufrechterhaltung eines der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuwiderlaufenden Zustands (Störung der öffentlichen Sicherheit durch die unbefugte Nutzung von Fahrzeugen als Wohnung, die auch eine Beschlagnahme des Fahrzeugs rechtfertigen kann, siehe VG Freiburg Beschluss vom 9. Januar 2006, 4 K 2231/05 - zitiert nach juris) aufzuwenden wären.
  • VG Freiburg, 28.04.2020 - 4 K 1509/20

    Eilantrag gegen vierzehntägige häusliche Quarantäne nach Einreise aus dem Ausland

    Das Begehren der Antragstellering zielt in der Sache auf eine Sondernutzungserlaubnis (vgl. OLG Schl.-Holst., Beschl. v. 17.07.2002 - 1 SsOWi 33/02 -, juris Rn. 9; VG Freiburg, Beschl. v. 09.01.2006 - 4 K 2231/05 -, juris Rn. 10).
  • VG Freiburg, 07.08.2018 - 3 K 9009/17

    Dienende Funktion eines Bauvorhabens für ein landwirtschaftliches Unternehmen bei

    Ob diese Erwägungen der Behörde inhaltlich zutreffen und die Anordnung der sofortigen Vollziehung tragen, ist für die Einhaltung des formellen Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO aber nicht von entscheidender Bedeutung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22.11.2004 - 10 S 2182/04 - und vom 19.07.1991 - 9 S 1227/91 - VG Freiburg, Beschluss vom 09.01.2006 - 4 K 2231/05 -, jeweils bei juris), solange sich die Begründung nicht in pauschalen, nichtssagenden formelhaften Wendungen erschöpft (vgl. hierzu VG Freiburg, Beschluss vom 09.01.2006, a. a. O., m. w. N.).
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